IG Metall Albstadt informiert

Information

07.04.2020 Du bist in Kurzarbeit? Wir passen Deinen Beitrag an!

Die Auswirkungen des Coronavirus machen unseren Branchen schwer zu schaffen. Viele unserer Betriebe sind bereits in Kurzarbeit oder werden diese in den nächsten Wochen anmelden, bis hin zur "Kurzarbeit Null". Beim Kurzarbeitergeld gibt es unterschiedliche Regelungen. In vielen Branchen und Betrieben wird es durch tarifvertragliche Vereinbarungen aufgestockt werden. Dort, wo es solche Vereinbarungen nicht gibt, erhalten die Beschäftigten den gesetzlichen Ausgleich: 60 Prozent des entgangenen Nettoentgelts bzw. 67 Prozent, wenn unterhalts-berechtigte Kinder im Haushalt leben.

Weiterlesen im Anhang

Anhang:

Beitrag während der Kurzarbeit

Beitrag während der Kurzarbeit

Dateityp: PDF document, version 1.5

Dateigröße: 225.69KB

Download

Letzte Änderung: 07.04.2020