IG Metall Albstadt informiert
Die Auswirkungen des Coronavirus machen unseren Branchen schwer zu schaffen. Viele unserer Betriebe sind bereits in Kurzarbeit oder werden diese in den nächsten Wochen anmelden, bis hin zur "Kurzarbeit Null". Beim Kurzarbeitergeld gibt es unterschiedliche Regelungen. In vielen Branchen und Betrieben wird es durch tarifvertragliche Vereinbarungen aufgestockt werden. Dort, wo es solche Vereinbarungen nicht gibt, erhalten die Beschäftigten den gesetzlichen Ausgleich: 60 Prozent des entgangenen Nettoentgelts bzw. 67 Prozent, wenn unterhalts-berechtigte Kinder im Haushalt leben.
Weiterlesen im Anhang
Letzte Änderung: 07.04.2020