Beitrag nach der IG Metall Satzung
Die IG Metall ist eine Mitgliederorganisation, welche sich ausschließlich aus den Beitragseinnahmen der Mitglieder finanziert. Die Beiträge richten sich nach der Einkommenssituation des jeweiligen Mitglieds.
Entgeltsteigerungen und Tarifvertragliche Ansprüche spiegeln sich im Beitrag wider.
Das Bedeutet, für Mitglieder in der Erwerbstätigkeit beträgt der Beitrag 1% vom durchschnittlichen Bruttomonatseinkommen oder dem Bruttojahreseinkommen:12.
Mitglieder, die eine Entgeltersatzleistung erhalten zahlen einen Beitrag von 0,5% entsprechend des Einkommens oder aber nur pauschal 3EUR da sie keine Einkommen beziehen (Grafik zu den Beiträgen beachten).
Die IG Metall unterstützt durch deinen Beitrag solidarisch alle Mitglieder. Wir beraten Betriebsräte und Mitglieder, finanzieren Seminare und Veranstaltungen, Unterstützen im Arbeits- und Sozialrecht und setzen aktiv mit den Mitglieder Tarifverträge durch. Egal ob in der Fläche oder in Form von Haus- und Firmentarifverträgen.
Um Satzungsleistungen erhalten zu können, wird die Satzungsgemäße Beitragszahlung vorausgesetzt. Zahlst du den richtigen Beitrag? Das kannst du ganz leicht über den IG Metall Selfservice prüfen oder über das Büroteam deiner Geschäftsstelle Albstadt anpassen lassen, nach Vorlage deiner Einkommensnachweise (Mail an albstadt@igmetall.de). Sollte dein Beitrag, den du Zahlst nicht deiner Einkommenssituation entsprechen, passen wir deinen Beitrag rückwirkend für drei Monate an.
Weitere Informationen bekommst du bei deinem Betriebsrat, deinen Vertrauensleuten oder im IGM Büro der Geschäftsstelle Albstadt.
Ruf uns gerne an!
Letzte Änderung: 23.05.2024