Notlagenunterstützungen
Mitglieder der IG Metall die durch Naturkatstrophen Sachschäden erleiden oder in eine bedrohliche Notlagensituation geraten sind, können nach Antragstellung und Darlegung der Notlagensituation eine kleine Unterstützung
erhalten. Dies passiert nicht pauschal und nicht unter allen Bedingungen, sondern nach entsprechender Vorlage von Dokumenten, die die Notsituation belegen. Zwei Beispiele zur Veranschaulichung: Gutachten für Reparaturschäden
von Naturkatastrophen (z.B. Überschwemmung), Brandgutachten von der Wohnung etc. Notlagen entstehen unerwartet und können hart treffen. Für unsere Mitglieder, die nach Satzung ihren Betrag entrichten und sich in der
Notsituation an die IG Metall wenden, helfen wir im Rahmen unserer Satzungsunterstützung.
Die Anträge werden im Ortsvorstand nach Satzungsrichtline beraten und entsprechend beschieden.
Das Team deines IGM Büro Albstadt hilft dir gerne bei Nachfragen.
Letzte Änderung: 23.05.2024