Tarifvertrag für Fahrradleasing

Presse

21.04.2022 Stark für nachhaltige Mobilität und Klimaschutz: IG Metall Ba-Wü und Südwestmetall vereinbaren Tarifvertrag für Fahrradleasing in Betrieben - Pressemitteilung 9/2022

Stuttgart. Wenn Arbeitgeber und Betriebsrat sich darauf verständigen, können vom 1. Mai 2022 an Beschäftigte in tarifgebundenen Metall- und Elektrobetrieben im Land Teile ihres Entgelts zur Finanzierung eines Fahrrads beziehungsweise E-Bikes verwenden. Auf entsprechende Rahmenregelungen für die betriebliche Einführung solcher Modelle haben sich die Tarifvertragspartner in Baden-Württemberg in einem neuen "Tarifvertrag zur betrieblichen Möglichkeit der Überlassung von Leasing-Fahrrädern im Wege einer freiwilligen Entgeltumwandlung" geeinigt.

Hintergrund der neuen Tarifregelung ist ein deutlich gestiegenes Interesse auf Arbeitgeber- wie auf Arbeitnehmerseite an Modellen, mit denen der Gesetzgeber Anreize für ein verändertes Mobilitätsverhalten unterstützen will. Dabei bietet der Arbeitgeber den Beschäftigten an, ein Fahrrad oder ein E-Bike zu attraktiven Konditionen zu nutzen. Der Arbeitgeber least das vom Beschäftigten konfigurierte Fahrrad über einen Drittanbieter. Die Leasingrate selbst wird dann vom Bruttoentgelt des Beschäftigten abgezogen. Dadurch vermindert sich auch das steuer- und sozialversicherungspflichtige Entgelt entsprechend .

Der Beschäftigte muss zusätzlich lediglich den sogenannten geldwerten Vorteil für die Überlassung des Rads versteuern (monatlich 0,25 Prozent des Listenpreises). Der Abzug der Leasingrate vom tariflichen Bruttoentgelt setzt allerdings eine entsprechende Öffnung der Tarifvertragsparteien voraus, die diese nun geschaffen haben. Soweit vorhanden, sollen aber vorrangig übertarifliche Entgeltbestandteile verwendet werden.

Roman Zitzelsberger, Bezirksleiter der IG Metall Baden-Württemberg: "Der Tarifvertrag eröffnet neue Möglichkeiten für Beschäftigte, die gerne mit dem Fahrrad zur Arbeit kommen möchten. Das schont nicht nur die Umwelt, sondern zeigt einmal mehr, wie gelebte Sozialpartnerschaft im Südwesten funktioniert - bereits 2018 haben wir mit dem Tarifvertrag Mobiles Arbeiten wichtige Rahmenbedingungen festgeschrieben. Insbesondere in der Corona-Pandemie wurden zahlreiche Betriebsvereinbarungen geschlossen und viele Beschäftigte im Land profitieren heute von guten und sicheren Arbeitsbedingungen bei der Arbeit von zuhause oder unterwegs."

Wilfried Porth, Vorsitzender von Südwestmetall: "Das Interesse an der Nutzung von Fahrradleasing-Modellen ist innerhalb der letzten Jahre bei Beschäftigten, aber auch bei vielen Arbeitgebern immer größer geworden. Bei einer großen Verbreitung solcher Modelle kann dies im besten Falle zu einer gewissen Entlastung der Verkehrswege und zu einem aktiven Gesundheitsmanagement beitragen. Dass wir nun hierfür einen tariflichen Rahmen geschaffen haben, passt sowohl unter dem Aspekt des Klimaschutzes als auch angesichts der massiven Verteuerung der Spritpreise in die Zeit."

Ob ein solches Modell betrieblich angeboten wird, entscheiden letztlich Arbeitgeber und Betriebsrat gemeinsam. Der Tarifvertrag regelt dann den Rahmen, der von der Betriebsvereinbarung ausgefüllt werden muss. So haben Arbeitgeber und Betriebsrat beispielsweise zu definieren, welche konkreten Beschäftigtengruppen das Modell nutzen können, wo Beschäftigte sich über das Modell informieren können oder was für einen Beitrag der Arbeitgeber im Gegenzug gegen Einsparungen leistet. Ferner begrenzt der Tarifvertrag die maximale Umwandlungssumme auf einen Betrag von bis zu 148 Euro pro Monat aus dem Tarifentgelt.

Porth und Zitzelsberger sind sich einig: "Durch diesen Betrag kann man schon ein sehr ordentliches Fahrrad nutzen. Einen weitergehenden Zugriff auf Tarifentgelt wollten wir allerdings nicht zulassen, denn schließlich vermindern sich, wenn geringere Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden müssen, spiegelbildlich auch in einem späteren Leistungsfall die Ansprüche auf Leistungen wie Kurzarbeitergeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld und die gesetzliche Rente. Wir sind der festen Überzeugung, dass für die Betriebe nun ein passender Rahmen zur Verfügung steht."

Letzte Änderung: 21.04.2022